Patientenvertretung Rheinland-Pfalz (in einfacher Sprache)
Koordinierungsausschuss der AG Patientenorganisationen
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen Koordinierungsausschuss (KooA-RLP) gegründet.
Dieser Ausschuss sorgt dafür, dass Patienten bei wichtigen Entscheidungen mitreden können.
Der Koordinierungsausschuss hat viele Aufgaben. Diese Aufgaben werden von der Geschäftsstelle organisiert.
Der Koordinierungsausschuss übernimmt folgende Aufgaben:
- Er sorgt dafür, dass die Gruppen gut besetzt sind. Viele unterschiedliche Interessen sollen vertreten sein.
- Er arbeitet mit vielen Patientenverbänden zusammen.
- Er benennt und wählt Fachleute aus.
- Er sorgt dafür, dass die Fachleute in den Gruppen helfen.
- Er arbeitet mit der Bundesebene zusammen.
- Er sorgt für Abstimmungen und Zusammenarbeit.
- Er achtet darauf, dass die Regeln beachtet werden.
- Er sorgt dafür, dass die Patientenvertreter für ihre Arbeit Anerkennung bekommen.
- Er kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit.
- Er sorgt dafür, dass die Patientenvertretung bekannt wird.
- Er hilft neuen Fachleuten mit Informationen und Unterstützung.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist eine wichtige Anlaufstelle. Sie befindet sich bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Rheinland-Pfalz e.V..
Kontakt:
- Ansprechpartnerin: Sabrina Hadzijusufovic
- Adresse: Umbach 4, 55116 Mainz
- Telefonnummer: 06131- 79604-00
- E-Mail: office@patientenvertretung-rlp.de
Die Geschäftsstelle hilft bei allen Fragen zur Vertretung der Patienteninteressen.
Patientenbeteiligung
Seit 2004 können Patienten bei wichtigen Entscheidungen im Gesundheitswesen mitreden. Das Gesetz dazu ist im § 140 f des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) zu finden.
Organisationen, die die Interessen von Patienten und der Selbsthilfe von chronisch kranken und behinderten Menschen vertreten, müssen bei Entscheidungen zur Versorgung mitwirken. Patientenvertreter*innen können Ihre Erfahrung einbringen und Tipps zu Verbesserung geben.
§140 f SGB V
Seit 2004 sind Patientenvertreter in den Ausschüssen und Gruppen auf Bundes- und Landesebene dabei. Ausschüsse sind gemeinsame Treffen zu bestimmten Themen. Eine Verordnung regelt, welche Organisationen mitmachen dürfen. Sie legt auch fest, wer auf Bundesebene mitarbeiten darf.
Voraussetzungen für Organisationen
Die Organisationen müssen:
- In ihrer Satzung festgelegt haben, dass sie sich um die Interessen der Patienten oder der Selbsthilfe kümmern. Eine Satzung ist eine Sammlung von Vorschriften, die festlegt, wie eine Organisation arbeiten soll.
- Demokratische Regeln in ihrer Organisation haben.
- Die Interessen von Patienten oder der Selbsthilfe von chronisch kranken und behinderten Menschen vertreten können.
- Mindestens drei Jahre bestehen.
- In dieser Zeit in mehreren Regionen tätig sein.
- Sicherstellen, dass sie ihre Aufgaben gut erledigen können.
- Ihre Arbeit und Mitglieder werden geprüft.
- Nachweisen, dass sie neutral und unabhängig sind.
- Gemeinnützige Ziele verfolgen.
Auf Bundesebene sind diese Organisationen anerkannt:
- Der Deutsche Behindertenrat
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen
- Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Weitere Organisationen können anerkannt werden.
Beteiligung auf Länderebene
Auf Länderebene arbeiten Organisationen mit. In Rheinland-Pfalz haben nicht alle Organisationen zugesagt, mitzumachen. Einige haben keine eigene Struktur im Land, wie z.B. Patientenstellen.
Aktuell sind diese Organisationen in Rheinland-Pfalz beteiligt:
- Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen, vertreten durch KISS Pfalz, Selbsthilfetreff Pfalz e.V.
- LAG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen RLP e.V.
- Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V.
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Diese Organisationen haben einen Koordinierungsausschuss (KooA-RLP) gebildet. Der Koordinierungsausschuss wird von der LAG Selbsthilfe Rheinland-Pfalz geführt.
Der Koordinierungsausschuss (KooA-RLP) entscheidet, welche Personen als Fachleute für die Patientenvertretung benannt werden.
Akkreditierung und Benennung
Akkreditierung bedeutet, dass Personen als Fachleute anerkannt werden, die in Gruppen arbeiten können.
Benennung bedeutet, dass Personen für bestimmte Themen und Termine in Gruppen geschickt werden.
Der KooA-RLP übernimmt auch andere Aufgaben:
- Organisation von Treffen der Patientenvertreter auf Landesebene.
- Zusammenarbeit mit den Geschäftsstellen der Gruppen in den Ländern, in denen Patienten mitwirken können.
- Aufteilung der Aufgaben in der Patientenbeteiligung.
- Erstellen gemeinsamer Positionen.
- Planung und Durchführung von Schulungen für Patientenvertreter.
Die Geschäftsstelle des KooA-RLP bekommt finanzielle Unterstützung.
Sie wird vom Landesausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und den Verbänden der Krankenkassen auf Landesebene unterstützt.
Patientenbeteiligung in Rheinland-Pfalz
Patienten sind in verschiedenen Ausschüssen auf Landesebene beteiligt.
Fachleute für Ausschüsse
Die anerkannten Organisationen benennen Fachleute. Diese müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Landesausschuss
Der Landesausschuss plant, wie viele Ärzte in Rheinland-Pfalz gebraucht werden. Er stellt fest, ob es genug Ärzte gibt. Er kann Einschränkungen für Ärzte beschließen.
Der Landesausschuss hat einen Vorsitzenden und Vertreter von Ärzten und Krankenkassen. Patientenvertreter können mitreden, aber nicht abstimmen. Sie helfen bei der Vorbereitung der Entscheidungen.
Erweiterter Landesausschuss
Der erweiterte Landesausschuss prüft, ob Ärzte und Institutionen an spezieller Versorgung teilnehmen können. Er kümmert sich um seltene und schwere Krankheiten. Patientenvertreter sind beteiligt.
Der erweiterte Landesausschuss hat zusätzliche Vertreter der Krankenhäuser. Das Ministerium kann die Entscheidungen prüfen.
Gemeinsames Landesgremium
Das gemeinsame Landesgremium gibt Empfehlungen zu verschiedenen Versorgungsthemen. Es ist mit vielen Organisationen besetzt, wie dem Land und den Krankenkassen.
Zulassungsausschüsse
Die Zulassungsausschüsse entscheiden, welche Ärzte und Einrichtungen zugelassen werden. Sie legen fest, wer in die ambulante Versorgung aufgenommen wird. Sie haben eine Berufungskommission für Widersprüche.
Berufungsausschüsse
Die Berufungsausschüsse prüfen Entscheidungen der Zulassungsausschüsse. Wenn jemand mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er vor Gericht gehen.