Wir sind von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit überzeugt, unseren Internetauftritt loerzweiler.online sowie loerzweiler.social und die mobilen Anwendungen so weit als möglich barrierefrei zugänglich zu machen.
Als nichtstaatliche Einrichtung sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet, die gleichen Barrierefreiheitsstandards umzusetzen wie öffentliche Anbieter. Aus unserer Sicht ist Barrierefreiheit allerdings ein Menschenrecht, dem wir uns dementsprechend auch verpflichtet fühlen. Wir beziehen uns deshalb auch auf die Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit, das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM, letzte Fassung 16.12.2020) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) gemäß Artikel 7 Abs. 1 und Abs. 2 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Diese Website ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar. Einzelheiten:
- Alternativtexte zu Bildern und Linktexten sind enthalten,
- Auf Schriftgrafiken wird verzichtet,
- die Kontraste bei Text sind angepasst,
- die Seite ist für Tastaturbedienung optimiert,
- Screenreader funktionieren,
- Dokumente im PDF-Format werden nur veröffentlicht, wenn sie den Anforderungen für die Verwendung mit Screenreadern etc. entsprechen.
- Die Website wird im bevorzugten Modus des Benutzenden (Hell oder Dunkel) dargestellt, kann aber gewechselt werden. Auf Mobilgeräten passt sich der Modus den Einstellungen des Gerätes an.
Entsprechende Ausnahmen werden nur zugelassen, wenn die Inhalte gleichzeitig als barrierefreies Angebot auf der Homepage oder anderen Wegen zugänglich sind.
Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung. Die Zugänglichkeit wurde in einem Test mit dem Tool WAVE und Barrierefreiheit Test am 12.07.2023 zuletzt überprüft.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei
- Es kann in Grafiken Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. – Kontrast Minimum).
- Dies betrifft Grafiken zur Erklärung und Logos, die für den jeweiligen Inhalt nicht maßgeblich sind.
- Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei in Bezug auf leichte/einfache Sprache sein.
- Die Umwandlung der Texte in leichte Sprache ist für das ehrenamtliche Team sowohl aus Zeit- als auch aus Kostengründen nicht leistbar.